Schwachstellenananlyse

Brandschutzmaßnahmen

Ein ausreichender Brandschutz ist nicht durch Einzelmaßnahmen zu erzielen. Dieser läßt sich nur durch mehrere, sich gegenseitig sinnvoll ergänzende Maßnahmen erreichen. Diese Maßnahmen teilen sich in den baulichen und den betrieblichen Brandschutz auf.

Der Baulicher Brandschutz

Die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes sind in den Bauordnungen und Verordnungen der Länder festgelegt. Sie haben das Ziel, eine Gefährdung des Bauwerkes im Brandfall zu verhindern, die schnelle Brandausbreitung zu verhindern und vor allem aber die Flucht- und Rettungmöglichkeiten für Personen zu schaffen.
Unter diesen Gesichtspunkten kommt der Auswahl der Baustoffe, einer Abtrennung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Lagerräume, Werkstätten usw.) sowie einer Unterteilung in einzelne Brandabschnitte einer besonderen Bedeutung entgegen.
Unvermeidbare Öffnungen in Brandabschnittswänden, z.B. Türöffnungen, müssen mit selbstschließenden Feuerschutztüren, Lüftungskanäle mit automatisch schließenden Feuerschutzklappen versehen werden.
Ein besonderes Augenmerk ist auf das ordnungsgemäße und sorgfältige Verschließen von Kabel- und Rohrdurchführungen zu legen.

Zu den Maßnahmen des baulichen Brandschutzes zählt auch das Anlegen von Rettungswegen, feuersicheren Treppenhäusern und Notausgängen sowie das ordnungsgemäße Kennzeichnen.
Die Abmessungen der Rettungswege und Notausgangstüren sowie deren Anzahl richten sich nach der Größe und Nutzung der Räume. Notausgangstüren müssen so eingerichtet sein, daß sie ohne Zuhilfenahme fremder Hilfsmittel, wie z.B. Schlüssel, schnell von innen geöffnet werden können.

Der Betriebliche Brandschutz

Die Probleme, die durch die Nutzung eines Gebäudes z.B. durch die Einrichtungen, Geräten und Arbeitsabläufen durch die Beschäftigten und Kunden entstehen, können im baulichen Brandschutz nicht gelöst werden.
Nur durch organisatorische Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes ist dies möglich.

Die wichtigsten Forderungen lauten:
* Einer Brandentstehung vorbeugen
* Planungen für die Menschenrettung durchführen
* Planungen für die Brandbekämpfung durchführen
* Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen
* Einen Alarmplan erstellen
* Flucht- und Rettungspläne aushängen
* Brandschutzübungen durchführen

Dort wo diese Forderungen erfüllt werden, bleibt dem Feuer kaum eine Chance.
Doch wie werden sie bei Ihnen erfüllt?

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Brandschutz

Falls nicht sind wir gern bereit, für Sie und Ihrem Unternehmen eine Schwachstellenanalyse in Form eines Brandschutzgutachtens aufzustellen.

Hierdurch erfahren Sie die Schwachstellen in Ihrem Betrieb.
Sie erhalten von uns Vorschläge, wie Sie diese beseitigen können und dadurch die Sicherheit für Ihren Betrieb, die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter/innen erhöhen und damit auch Ihr Vermögen besser schützen können.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.